Allgemeine Geschäftsbedingungen der JobInside UG


Stand: März 2025

 

 

§1 Präambel

1.1 Die JobInside UG ist ein international tätiges Unternehmen, das sich auf die Personalvermittlung und -beratung von Fach- und Führungskräften spezialisiert hat. Im Rahmen dieser Dienstleistung sucht und präsentiert die JobInside UG potenzielle Kandidaten für Unternehmen (Auftraggeber/Kunden) auf Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung. Die Beauftragung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) oder auf einem anderen abgestimmten Kommunikationsweg (z. B. telefonisch oder per Post).

1.2 Die JobInside UG handelt als Vermittler und übernimmt keine Garantie für den langfristigen Erfolg oder die Leistung eines vermittelten Kandidaten nach der Einstellung.

 

§2 Vertragsgegenstand

2.1 Nach einer detaillierten Bedarfsanalyse und Abstimmung mit einer kompetenten Stelle des Auftraggebers stellt die JobInside UG die erforderlichen Ressourcen und das Budget bereit, um geeignete Kandidaten zu finden. Die Dienstleistungen umfassen die Suche, Sichtung und Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen, Qualifikationsgespräche mit potenziellen Kandidaten, die Koordination von Vorstellungsgesprächen, gegebenenfalls die Teilnahme an diesen sowie die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.

2.2 Reisekosten, Spesen oder sonstige Aufwendungen, die Kandidaten im Rahmen des Bewerbungsprozesses entstehen, werden nicht von der JobInside UG übernommen.

2.3 Die von der JobInside UG bereitgestellten Informationen zu Kandidaten basieren auf deren eigenen Angaben. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Informationen vor Vertragsabschluss eigenständig zu prüfen. Die JobInside UG überprüft die Kandidaten, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben.

2.4 Ein Kandidat gilt als durch die JobInside UG empfohlen, sobald sein Lebenslauf und/oder relevante personenbezogene Daten (z. B. Name, Kontaktinformationen, Gehaltsvorstellungen oder Verfügbarkeit) dem Auftraggeber übermittelt wurden, unabhängig von der übermittelnden Plattform oder dem Kommunikationsweg.

 

§3 Vertraulichkeit

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

3.2 Alle personenbezogenen Daten, die dem Auftraggeber von der JobInside UG bereitgestellt werden, unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen (BDSG und DSGVO) und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

3.3 Die JobInside UG verpflichtet sich ebenfalls zur Vertraulichkeit gegenüber Kundeninformationen. Ausgenommen sind Informationen, die zur Besetzung von Stellen erforderlich sind.

 

§4 Informationspflichten

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der JobInside UG alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere eine Stellenbeschreibung und ein detailliertes Anforderungsprofil.

4.2 Sollte sich ein Kandidat bereits eigenständig oder über eine andere Personalvermittlung beim Auftraggeber beworben haben, muss dies der JobInside UG umgehend mitgeteilt und nachgewiesen werden. Diese Mitteilung muss innerhalb von einer Woche nach der Vorstellung des Kandidaten erfolgen und vor weiteren Maßnahmen der JobInside UG.

4.3 Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Kandidatenprofile Feedback zu geben. Ist eine Rückmeldung in dieser Zeit nicht möglich, ist dies unverzüglich mitzuteilen.

4.4 Sobald zwischen dem Unternehmen und einem empfohlenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die JobInside UG umgehend darüber zu informieren und die für die Provisionsberechnung relevanten Daten (Bruttojahresgehalt, Fixgehalt, Boni, geldwerte Vorteile) schriftlich zu übermitteln. Erfolgt diese Mitteilung nicht innerhalb von 5 Kalendertagen, ist JobInside UG berechtigt, die Provision auf Basis vorliegender Daten und Erfahrungswerte automatisch zu berechnen und in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat 5 Tage nach Rechnungserhalt Zeit, einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, falls die Berechnung fehlerhaft ist. Andernfalls gilt die Berechnung als verbindlich.

 

§5 Provision und Zahlungsbedingungen

5.1 Die JobInside UG erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten eine Provision von 30 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts, mindestens jedoch 13.500,00 €. Das Jahresgehalt umfasst Grundgehalt, Boni, Provisionen sowie geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen). Ein zur Verfügung gestellter Firmenwagen wird pauschal mit 10.000 € zum Bruttojahresgehalt hinzugerechnet.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr an.

 

§6 Nachbesetzung

6.1 Sollte der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 3 Monate verlassen, bietet die JobInside UG eine einmalige kostenfreie Nachbesetzung der Position an. Falls innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Nachbesetzungssuche kein geeigneter Kandidat gefunden wird, ist JobInside UG nicht mehr verpflichtet, weiterhin eine Nachbesetzung zu liefern.

 

§7 Haftung

7.1 Die JobInside UG haftet nicht für Schäden, die durch vermittelte Kandidaten verursacht werden. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob ein Kandidat für eine Position geeignet ist und alle erforderlichen Qualifikationen besitzt.

7.2 Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. JobInside UG haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7.3 Der Auftraggeber kann keine Ersatzansprüche geltend machen, falls der vermittelte Kandidat das Unternehmen vorzeitig verlässt oder nicht die erwartete Leistung erbringt.

 

§8 Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Vorstellung eines Kandidaten oder der Unterzeichnung des Vertrags.

8.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bereits begonnene Vermittlungsprozesse bleiben unberührt, und für bis dahin empfohlene Kandidaten bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

 

§9 Schlussbestimmungen

9.1 Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

9.3 Es gilt deutsches Recht.

9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder der übrigen Bestimmungen unberührt. Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung, soweit dies rechtlich zulässig ist, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien vereinbart haben oder vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

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